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Arzt-, Zahnarzt- & Therapiepraxen

Praxisauflösung Berlin – zum Festpreis mit Schweigepflicht im Blick

Bei einer Praxisauflösung ist nicht das Mobiliar das Problem, sondern die Verantwortung: Patientenakten unterliegen der Schweigepflicht und einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist, Medizingeräte und Praxisabfall haben eigene Entsorgungswege. Wir übernehmen beides nachweisbar.

Typische Praxisauflösung

Praxis 150 m², 4 Behandlungsräumeab 2.200 €
+ Patientenakten P-4 / P-5nach Menge
− Wertanrechnung (Geräte, Mobiliar)je nach Zustand
Kostenlose Besichtigung – Festpreisangebot in 24 Stunden

Eine Praxis ist kein Büro – Schweigepflicht endet nicht mit der Praxis

Patientenunterlagen sind besonders schützenswerte Daten nach Art. 9 DSGVO und zusätzlich durch die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gedeckt. Sie dürfen nicht wie normale Büroakten behandelt werden: Für sie gilt mindestens Sicherheitsstufe P-4, in vielen Fällen P-5.

Gleichzeitig gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung, bei Röntgenaufnahmen und einzelnen Fachrichtungen länger. Das heißt in der Praxis: Ein Teil der Akten darf vernichtet werden, ein Teil muss weiter aufbewahrt oder an einen Nachfolger oder eine Aufbewahrungsstelle übergeben werden. Wir vernichten nichts, was nicht ausdrücklich freigegeben ist.

Dazu kommen Medizingeräte, Amalgamabscheider, Röntgentechnik und Praxisabfall der Kategorien AS 18 01 – jeweils mit eigenem Entsorgungsweg.

Was bei einer Praxisauflösung anfällt

Patientenakten & Karteikarten

Vernichtung nach DIN 66399 in Sicherheitsstufe P-4 oder P-5, mit Protokoll. Freigegeben wird ausschließlich, was Sie freigeben.

Praxis-EDV

Rechner, Server und Praxisverwaltungssysteme – physische Datenträgervernichtung statt Löschung, mit Nachweis.

Behandlungsmobiliar

Behandlungsstühle, Liegen, Schränke, Wartezimmermöbel, Empfangstresen – inklusive Demontage.

Medizingeräte

Ultraschall, EKG, Sterilisatoren, Autoklaven, zahnärztliche Einheiten. Entsorgung nach ElektroG und Herstellervorgaben.

Röntgen & Amalgam

Röntgengeräte, Entwicklertechnik und Amalgamabscheider werden getrennt erfasst und über zugelassene Entsorger geführt.

Praxisabfall & Verbrauchsmaterial

Restbestände, Sterilgut, Verbrauchsmaterial und Praxisabfall nach den einschlägigen Abfallschlüsseln.

Woran eine Praxisauflösung rechtlich hängt

Das ist der Teil, der später Ärger macht, wenn er beim Räumen übersehen wird.

§ 203 StGB – Schweigepflicht

Die Schweigepflicht gilt über die Praxisaufgabe hinaus. Deshalb arbeiten wir bei Patientenunterlagen mit verschlossenen Behältern und dokumentierter Übergabekette.

10-jährige Aufbewahrungsfrist

Nach § 630f BGB und den Berufsordnungen sind Behandlungsunterlagen zehn Jahre aufzubewahren, teils länger. Wir trennen aufbewahrungspflichtige von freigegebenen Unterlagen.

Sicherheitsstufe P-4 oder höher

Für Gesundheitsdaten reicht der übliche Aktenvernichter nicht. Wir vernichten in zertifizierten Anlagen und liefern das Protokoll.

Übergabe an Nachfolger

Wenn eine Nachfolgerin die Praxis übernimmt, gehen aufbewahrungspflichtige Unterlagen an sie – wir organisieren die Übergabe statt der Vernichtung.

Preise & Zuschläge im Überblick →

Praxisauflösung Berlin – Ihre Fragen

Dürfen alle Patientenakten vernichtet werden?

Nein. Behandlungsunterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren, bei Röntgen und einzelnen Fachrichtungen länger. Wir trennen aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus und vernichten nur, was Sie ausdrücklich freigeben.

Welche Sicherheitsstufe brauchen Patientenakten?

Mindestens P-4, in vielen Fällen P-5. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert nach Art. 9 DSGVO; die übliche Bürovernichtung nach P-3 genügt dafür nicht.

Was passiert mit dem Amalgamabscheider?

Der wird getrennt ausgebaut und über einen zugelassenen Entsorger geführt, mit Nachweis. Gleiches gilt für Röntgen- und Entwicklertechnik.

Können Sie außerhalb der Sprechzeiten arbeiten?

Ja. Bei laufendem Praxisbetrieb oder in Ärztehäusern räumen wir abends oder am Wochenende, damit weder Patienten noch Nachbarpraxen betroffen sind.

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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem konkreten Termin für die kostenlose Besichtigung und einem verbindlichen Festpreisangebot.

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