DIN 66399, Klassen H / E / O / T
Für Datenträger gelten eigene Schutzklassen. Wir stimmen die Stufe auf Ihre Daten ab – für Gesundheits- und Personaldaten in der Regel die höchste.
Eine gelöschte Festplatte ist nicht leer, und eine formatierte erst recht nicht. Wenn ausgemusterte Hardware das Haus verlässt, ist die physische Vernichtung der einzige Weg, der sich nachweisen lässt. Wir holen die Datenträger ab, vernichten sie nach DIN 66399 und liefern das Protokoll.
Für Papier gilt in den meisten Büros Sicherheitsstufe P-3 bis P-5. Für Datenträger gelten eigene Klassen derselben Norm: H für Festplatten, E für elektronische Medien, O für optische, T für magnetische Bänder. Ein Aktenvernichter erfüllt keine davon.
Der zweite Unterschied ist der Nachweis. Softwareseitiges Löschen kann korrekt sein, ist aber für Dritte nicht überprüfbar – und bei defekten Laufwerken gar nicht mehr möglich. Wer eine Datenschutzprüfung, einen Wirtschaftsprüfer oder einen Auftraggeber überzeugen muss, braucht ein Vernichtungsprotokoll mit Seriennummern.
Häufig fällt das im Rahmen einer Büro- oder Firmenauflösung an. Es geht aber auch einzeln, ohne dass Sie eine Räumung beauftragen.
HDD und SSD aus Rechnern, Servern und NAS-Systemen – erfasst mit Seriennummer, vernichtet nach Klasse H beziehungsweise E.
LTO- und DAT-Kassetten, Wechselplatten und Streamer-Medien nach Klasse T.
CD, DVD und Blu-ray aus Archiven und Backups, Klasse O.
USB-Sticks, SD-Karten und mobile Datenträger – klein genug, um vergessen zu werden, und genauso auslesbar.
Die interne Festplatte eines Bürokopierers speichert jeden Scan. Sie wird ausgebaut und getrennt vernichtet.
Ausgemusterte Diensthandys und Tablets, wenn ein Rücksetzen nicht mehr möglich oder nicht ausreichend ist.
Das ist der Teil, der später Ärger macht, wenn er beim Räumen übersehen wird.
Für Datenträger gelten eigene Schutzklassen. Wir stimmen die Stufe auf Ihre Daten ab – für Gesundheits- und Personaldaten in der Regel die höchste.
Sie bekommen eine Liste der vernichteten Datenträger mit Seriennummer und Datum. Das ist der Nachweis, den eine Datenschutzprüfung sehen will.
Abholung in verschlossenen Behältern, dokumentierte Übergabe, Vernichtung in zertifizierter Anlage. Kein Zwischenlager ohne Zugriffsschutz.
Die Reste gehen in die zertifizierte Elektroaltgeräteentsorgung, inklusive Rückgewinnung der Wertstoffe.
Für den eigenen Gebrauch vielleicht, als Nachweis nicht. Formatieren löscht das Verzeichnis, nicht zwingend die Daten, und bei einem defekten Laufwerk ist gar keine Löschung mehr möglich. Nachweisbar ist nur die physische Vernichtung.
Ja, ein Vernichtungsprotokoll mit Seriennummern und Datum. Genau das verlangt eine Datenschutzprüfung – eine Rechnung über 'Entsorgung' genügt dafür nicht.
Ja. Wir stellen verschlossene Behälter, holen sie ab und vernichten in zertifizierter Anlage. Auf Wunsch dürfen Sie bei der Vernichtung anwesend sein.
Die wird oft vergessen und speichert jeden Scan und Ausdruck. Wir bauen sie aus und vernichten sie getrennt vom Gerät.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem konkreten Termin für die kostenlose Besichtigung und einem verbindlichen Festpreisangebot.