Rückbauklausel im Mietvertrag
Sie bestimmt, welcher Zustand herzustellen ist. Wir lesen sie mit und schreiben das Ergebnis in das Angebot, damit die Abnahme nicht daran scheitert.
Bei einem Ladenlokal endet die Räumung nicht, wenn die Ware draußen ist. Der Mietvertrag verlangt fast immer den Rückbau des Ladenbaus – Theken, Regalsysteme, abgehängte Decken, Beschriftung, oft bis auf den Rohzustand. Genau das kalkulieren wir mit, statt Sie damit stehen zu lassen.
Wer ein Ladenlokal aufgibt, unterschätzt fast immer denselben Posten: Das Ausräumen der Ware ist an einem Tag erledigt, der Rückbau dauert länger. Verkaufstheken sind verschraubt und verklebt, Regalsysteme sind in der Wand verankert, abgehängte Decken und Schienensysteme müssen herunter, Werbeanlagen und Folierungen von der Fassade.
Was genau zurückzubauen ist, steht im Mietvertrag – und die Klausel wird oft erst gelesen, wenn der Vermieter die Abnahme verweigert. Wir sehen sie uns bei der Besichtigung an und schreiben in das Angebot, welcher Zustand hergestellt wird.
Bei Gastronomie kommt Kühl- und Lüftungstechnik dazu: Kühlzellen, Theken mit Kältemittel, Abluftanlagen und Fettabscheider haben eigene Entsorgungswege und dürfen nicht einfach abgeklemmt werden.
Verkaufstheken, Kassenbereich, Umkleiden, Präsentationsmöbel – demontiert und abtransportiert.
Wand- und Mittelraumregale, Verankerungen entfernt, Dübellöcher auf Wunsch verspachtelt.
Kühlzellen, Kühltheken, Abluftanlagen und Fettabscheider – Kältemittel wird fachgerecht abgesaugt und nachgewiesen.
Restbestand, Kartonagen, Kleiderbügel, Verpackungsmaterial und Werbematerial.
Schienensysteme, Spots, abgehängte Decken und Kabelführungen.
Außenwerbung, Leuchtkästen, Folierungen und Beschriftungen an Fassade und Schaufenster.
Das ist der Teil, der später Ärger macht, wenn er beim Räumen übersehen wird.
Sie bestimmt, welcher Zustand herzustellen ist. Wir lesen sie mit und schreiben das Ergebnis in das Angebot, damit die Abnahme nicht daran scheitert.
Kältemittel aus Kühltechnik darf nur von zertifiziertem Personal entnommen werden, mit Nachweis nach der F-Gas-Verordnung.
Der Rückbau von Außenwerbung ist meist Sache des Mieters, inklusive Verschluss der Befestigungspunkte.
Holz, Metall, Kunststoff, Glas und Elektro werden getrennt erfasst – mit Nachweis nach der Gewerbeabfallverordnung.
Für ein Ladenlokal um 120 m² inklusive Rückbau des Ladenbaus liegen wir ab etwa 2.800 Euro. Kühltechnik, Werbeanlagen und Malerarbeiten kommen als eigene Positionen dazu; verwertbarer Ladenbau wird angerechnet.
Ja, inklusive Leuchtkästen, Folierung und Verschluss der Befestigungspunkte. Für Arbeiten in größerer Höhe planen wir eine Hebebühne ein, die im Angebot steht.
Das Kältemittel wird von zertifiziertem Personal abgesaugt und nachgewiesen, danach geht das Gerät in die Elektroaltgeräteentsorgung. Einfaches Abklemmen und Wegwerfen wäre ein Verstoß gegen die F-Gas-Verordnung.
In Einkaufsstraßen und Centern ist das oft vorgeschrieben. Wir stimmen den Zeitraum mit Center-Management oder Vermieter ab und planen die Anlieferzone mit ein.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem konkreten Termin für die kostenlose Besichtigung und einem verbindlichen Festpreisangebot.