DSGVO & DIN 66399
Personenbezogene Unterlagen dürfen nicht in den Papiercontainer. Wir vernichten nach Sicherheitsstufe P-3 bis P-5 und liefern ein Vernichtungsprotokoll, das einer Datenschutzprüfung standhält.
Ein Büro wird selten aus Bequemlichkeit geräumt, sondern weil ein Mietvertrag endet. Wir räumen termingerecht, vernichten Akten DSGVO-konform, entsorgen IT nachweisbar und übergeben besenrein – in einem Auftrag statt in fünf.
Bei einer Büroauflösung ist das Volumen überschaubar und die Logistik einfach: Schreibtische, Rollcontainer, Stühle, Regale, Serverschrank. Was diese Räumung anspruchsvoll macht, ist nicht das Mobiliar, sondern alles, was Daten enthält – Personalakten, Mandantenunterlagen, Verträge, Festplatten, Kopierer mit interner Speicherplatte.
Genau hier scheitern die meisten Auflösungen: Das Mobiliar ist am ersten Tag draußen, und drei Wochen später steht immer noch ein Schrank mit Ordnern im leeren Büro, weil niemand entscheiden wollte, was damit passiert. Wir planen die Akten deshalb zuerst, nicht zuletzt.
Wenn es um Maschinen, Werkstatt oder Lagerbestand geht, ist die passende Seite die Betriebsauflösung oder die Lagerauflösung.
Schreibtische, Rollcontainer, Stühle, Schränke, Regalsysteme, Trennwände und Empfangstresen – inklusive Demontage.
Rechner, Monitore, Server, Netzwerktechnik, Drucker und Kopierer. Entsorgung nach ElektroG, auf Wunsch mit Datenträgervernichtung.
Personalakten, Verträge, Mandanten- und Kundenunterlagen. Vernichtung nach DIN 66399 mit Protokoll.
Teeküchen, Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Spinde – Elektrogeräte werden getrennt erfasst.
Trennwände, Kabelkanäle, Teppichfliesen, Beschriftungen. Rückbau in den Zustand, den der Mietvertrag verlangt.
Kellerarchive und Lagerräume, die zum Mietobjekt gehören und bei der Übergabe leer sein müssen.
Das ist der Teil, der später Ärger macht, wenn er beim Räumen übersehen wird.
Personenbezogene Unterlagen dürfen nicht in den Papiercontainer. Wir vernichten nach Sicherheitsstufe P-3 bis P-5 und liefern ein Vernichtungsprotokoll, das einer Datenschutzprüfung standhält.
Handelsbücher und Buchungsbelege unterliegen Fristen nach HGB und AO. Wir vernichten nichts pauschal – was aufbewahrt werden muss, wird getrennt und Ihnen übergeben.
Gewerbeabfall unterliegt der Gewerbeabfallverordnung. Sie bekommen den Nachweis über die getrennte Erfassung und Verwertung.
Viele Gewerbemietverträge verlangen den Rückbau eigener Einbauten. Wir lesen die Klausel mit und kalkulieren den Rückbau, statt ihn zu übersehen.
Für ein Büro mit rund 200 m² und 20 Arbeitsplätzen liegen wir ab etwa 2.400 Euro, abhängig von Etage, Aufzug und Rückbauumfang. Aktenvernichtung wird nach Menge berechnet, Wertanrechnung für gut erhaltenes Mobiliar und IT geht davon ab.
Ja. In Bürogebäuden mit laufendem Betrieb ist das oft der einzige praktikable Weg, und Lastenaufzüge sind dann frei. Ein Wochenendtermin wird vorab abgestimmt und steht im Angebot.
Auf Wunsch physische Datenträgervernichtung mit Protokoll – Löschen reicht bei ausgemusterter Hardware nicht als Nachweis. Details auf unserer Seite zur Datenträgervernichtung.
Ja, inklusive Kabelkanälen, Teppichfliesen und Beschriftungen. Wir sehen uns die Rückbauklausel Ihres Mietvertrags an, damit die Übergabe nicht daran scheitert.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem konkreten Termin für die kostenlose Besichtigung und einem verbindlichen Festpreisangebot.