Patientenakten, Anwaltsunterlagen, HR-Daten oder private Dokumente: Datenschutzrelevante Unterlagen müssen rechtssicher vernichtet werden. Wir übernehmen Abholung, Vernichtung nach DIN 66399 und stellen ein zertifiziertes Vernichtungsprotokoll aus.
Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher und nachweisbar vernichtet werden. Ein gewöhnlicher Büroschredder reicht dafür in der Regel nicht aus – besonders bei sensiblen Unterlagen wie Patientendaten (Sicherheitsstufe P-4 oder höher).
Wir holen Ihre Unterlagen ab, vernichten sie in zertifizierten Anlagen nach DIN 66399 und stellen ein rechtssicheres Vernichtungszertifikat aus – das Sie bei Datenschutzprüfungen vorlegen können.
Unser Standard: Lückenlose Dokumentation der Vernichtung. Von der Abholung bis zum Zertifikat bleibt keine Lücke in der Datenschutzkette.
Vernichtung nach Sicherheitsstufe P-3 bis P-5 – je nach Bedarf
Rechtssicher für Datenschutzbehörden und Wirtschaftsprüfer
Wir kommen zu Ihnen – keine Anfahrt zum Dienstleister nötig
Patientendaten unterliegen strengen Datenschutzanforderungen – P-4 oder höher.
Mandantenunterlagen erfordern höchste Sicherheitsstufen – wir liefern den Nachweis.
Personalakten, Gehaltsunterlagen, Bewerbungsunterlagen – fristgerecht vernichten.
Alte Kontoauszüge, Steuererklärungen, Briefe – sicher und nachweisbar vernichtet.
Wählen Sie Ihren Bezirk für ein lokales Angebot – wir kennen die Besonderheiten vor Ort.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem konkreten Termin für die kostenlose Besichtigung und einem verbindlichen Festpreisangebot.