§ 257 HGB / § 147 AO
Handelsbücher und Buchungsbelege sind sechs bis zehn Jahre aufzubewahren – auch nach Löschung der Gesellschaft. Wir sichten das Archiv jahrgangsweise, statt es pauschal zu entsorgen.
Wenn eine Gesellschaft aufgelöst wird, ist die Räumung ein Teil eines längeren Verfahrens: Fristen laufen, das Handelsregister will eine Löschung, und die Unterlagen der letzten zehn Jahre dürfen nicht einfach verschwinden. Wir räumen alle Standorte, dokumentieren die Verwertung und trennen sauber, was aufbewahrt werden muss.
Eine Firmenauflösung unterscheidet sich von einer Büro- oder Betriebsauflösung dadurch, dass sie fast nie ein einzelnes Objekt betrifft. Es gibt eine Verwaltung, oft ein Lager, manchmal mehrere Standorte, und dazwischen ein Archiv, dessen Inhalt niemand mehr genau kennt.
Der kritische Punkt sind die Aufbewahrungsfristen: Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege sind nach § 257 HGB und § 147 AO sechs beziehungsweise zehn Jahre aufzubewahren – und zwar über die Löschung der Gesellschaft hinaus. Wer das Archiv pauschal entsorgt, schafft ein Problem, das erst Jahre später sichtbar wird.
Wir trennen deshalb zuerst: aufbewahrungspflichtig, vernichtbar, verwertbar. Erst danach wird geräumt.
Mobiliar, IT, Telefonanlage, Empfang und Besprechungsräume aller Standorte.
Jahrgangsweise gesichtet: was der Frist unterliegt, wird übergeben oder eingelagert, der Rest nach DIN 66399 vernichtet.
Warenbestand, Regale, Verpackungsmaterial, Paletten – verwertbares wird bewertet und gegengerechnet.
Werkstattausstattung, Reifenlager, Ladeinfrastruktur und Betriebsstoffe.
Server, NAS, Backup-Bänder und Endgeräte – mit physischer Datenträgervernichtung und Protokoll.
Einbauten, Beschriftungen, Werbeanlagen und Bodenbeläge nach den Rückbauklauseln der Mietverträge.
Das ist der Teil, der später Ärger macht, wenn er beim Räumen übersehen wird.
Handelsbücher und Buchungsbelege sind sechs bis zehn Jahre aufzubewahren – auch nach Löschung der Gesellschaft. Wir sichten das Archiv jahrgangsweise, statt es pauschal zu entsorgen.
Nach § 74 GmbHG sind die Bücher und Schriften einer gelöschten GmbH zu verwahren. Wir übergeben die betreffenden Bestände geordnet an den Verwahrer statt sie zu vernichten.
Bei Liquidation und Insolvenz zählt der Nachweis. Sie bekommen eine Aufstellung, was verwertet, was gespendet und was entsorgt wurde.
Wir koordinieren die Termine so, dass Mietverträge nacheinander enden können und nicht alle gleichzeitig Kosten verursachen.
Nein. Handelsbücher, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege unterliegen sechs- bis zehnjährigen Fristen nach HGB und AO, die über die Löschung der Gesellschaft hinaus gelten. Wir sichten jahrgangsweise und vernichten nur, was frei ist.
Ja. Sie bekommen ein Angebot je Standort und einen Ansprechpartner für alle. Die Termine legen wir so, dass die Mietverträge in der Reihenfolge enden können, die für Sie günstig ist.
Er wird gegen die Räumungskosten gerechnet und in der Abrechnung ausgewiesen, sodass Liquidator oder Insolvenzverwalter die Position belegen können.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem konkreten Termin für die kostenlose Besichtigung und einem verbindlichen Festpreisangebot.