Für Insolvenzverwaltungen
Wir arbeiten regelmäßig für Insolvenzverwalter: Bestandsaufnahme, Bewertung des verwertbaren Inventars, dokumentierte Räumung und ein Verwertungserlös, der gegengerechnet wird.
Eine Betriebsauflösung ist kein größeres Büro. Hier stehen Maschinen mit Restöl, Werkstattausstattung, Gefahrstoffe und Lagerbestand – und meistens ein Termin, der von einem Insolvenzverwalter oder einem Mietvertrag vorgegeben wird. Wir übernehmen das vollständig, mit Nachweis.
In einem Betrieb steht Material, das ein Büroauflöser nicht anfassen darf. Maschinen enthalten Rest- und Schmieröl, in der Werkstatt lagern Lösemittel, Lacke und Batterien, im Lager stehen Gebinde ohne Etikett, die seit Jahren niemand angerührt hat. Jede dieser Positionen ist getrennt zu erfassen und getrennt zu entsorgen.
Dazu kommt das Gewicht. Werkbänke, Drehmaschinen, Kompressoren und Regalanlagen brauchen Hubtechnik und mehrere Fahrzeuge, oft über zwei oder drei Tage. Wir planen den Ablauf so, dass die Halle von hinten nach vorne leer wird, statt sich selbst zuzustellen.
Die gute Nachricht: In kaum einer anderen Auflösung ist die Wertanrechnung so hoch. Funktionsfähige Maschinen und Werkstattausstattung haben einen realen Marktwert, der die Räumungskosten deutlich senkt.
Drehmaschinen, Fräsen, Kompressoren, Pressen, Absauganlagen – Demontage, Verladung mit Hubtechnik, Abtransport.
Werkbänke, Schraubstöcke, Werkzeugwagen, Handwerkzeug, Schweißgeräte, Hebebühnen.
Palettenregale, Fachbodenregale, Restbestände, Verpackungsmaterial, Paletten und Gitterboxen.
Altöl, Lösemittel, Lacke, Säuren, Batterien und Druckgasflaschen – getrennt erfasst und nachweislich entsorgt.
Steuerungsrechner, Serverschränke, Personal- und Auftragsakten. Vernichtung nach DIN 66399 auf Wunsch.
Umkleiden, Spinde, Pausenraum und die zugehörige Verwaltung – meistens Teil desselben Mietobjekts.
Das ist der Teil, der später Ärger macht, wenn er beim Räumen übersehen wird.
Wir arbeiten regelmäßig für Insolvenzverwalter: Bestandsaufnahme, Bewertung des verwertbaren Inventars, dokumentierte Räumung und ein Verwertungserlös, der gegengerechnet wird.
Altöl, Lösemittel und Batterien sind gefährliche Abfälle mit Nachweispflicht. Wir übergeben die Entsorgungsnachweise, die Sie im Zweifel vorlegen müssen.
Getrennte Erfassung von Papier, Kunststoff, Metall, Holz und Restabfall ist Pflicht. Wir dokumentieren die Trennung, nicht nur die Abholung.
Verankerungen, Bodenmarkierungen, Absauganlagen und Elektroinstallation gehören häufig zur Rückbaupflicht. Das kalkulieren wir mit, statt es dem Vermieter zu überlassen.
Ja, regelmäßig. Sie bekommen eine Bestandsaufnahme mit Bewertung des verwertbaren Inventars, ein Festpreisangebot für die Räumung und nach Abschluss eine Dokumentation inklusive Entsorgungsnachweisen.
Die werden bewertet und angerechnet. Bei einer Betriebsauflösung ist das häufig der größte Einzelposten – funktionsfähige Maschinen können die Räumungskosten deutlich senken oder sogar übersteigen.
Ja, als gefährliche Abfälle mit getrennter Erfassung und Nachweis. Bitte bei der Besichtigung erwähnen, damit wir Behälter und Transport richtig planen.
Für eine Werkstatt oder Halle um 400 m² planen wir zwei bis drei Tage mit mehreren Fahrzeugen. Der genaue Ablauf steht im Angebot, damit Sie den Übergabetermin planen können.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem konkreten Termin für die kostenlose Besichtigung und einem verbindlichen Festpreisangebot.